Pressemitteilung der Ortsgemeinde Brodenbach KW50
N I E D E R S C H R I F T
über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Brodenbach am Donnerstag, 26.11.2020, 19.30 Uhr, Gemeindesaal „Alte Kirche“, Rhein-Mosel-Str., 56332 Brodenbach
Unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Jörg Winter sind anwesend:
Beigeordneter: Sisterhenn Christoph (zugleich Ratsmitglied)
die Ratsmitglieder: Bernardy Uwe
Firmenich Jens
Frey Martin
Griebel Andreas
Gruber Martina
Hannes Michael
Jürgensen Michael
Liesenfeld Erich
Liesenfeld Patrick
Rosenbaum Michael
es fehlt: Hoernchen Christian (Erster Beigeordn. und Ratsmitglied)
außerdem ist anwesend: Wagner Michael, Schriftführer, VGV Rhein-Mosel
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden, sowie die Zuhörer.
Die schriftliche Einladung erfolgte mit Datum vom 18.11.2020. Der Vorsitzende stellt fest, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit besteht. Dagegen werden keine Einwände erhoben.
Gegen die Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung werden keine Einwände erhoben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende folgende Änderungen der Tagesordnung:
- Zum Tagesordnungspunkt 3 fehlen noch Unterlagen des Gemeinde- und Städtebundes, sodass der TOP vertagt werden muss.
- Der Tagesordnungspunkt 6 wird um einen Unterpunkt d) ergänzt: „Vergütung der Mitglieder mit Befähigung zum allgemeinen höheren Verwaltungsdienst“.
Der Ortsgemeinderat stimmt den beiden Änderungen einstimmig zu.
Öffentliche Sitzung
TAGESORDNUNG
- Tourismusbeitrag; Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag für das Haushaltsjahr 2020
Brodenb/2020/030
- Tourismusbeitrag; Beratung und Beschlussfassung über die Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag in der Ortsgemeinde Brodenbach für das Haushaltsjahr 2020
Brodenb/2020/031
- Tourismusbeitrag; Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Brodenbach vom 05.12.2018
Brodenb/2020/032 (ABGESETZT)
- Durchführung des § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz;
Annahme/Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Brodenb/2020/034
- Bodenordnung für das Bebauungsplangebiet „Im Königreich II“:
Beratung und Beschlussfassung über die Anordnung der Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch
Brodenb/2020/033
- Bildung und Wahl eines Umlegungsausschusses
Brodenb/2020/035
- Mitteilungen und Anregungen
TOP 1 Tourismusbeitrag; Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag für das Haushaltsjahr 2020
Brodenb/2020/030
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Die Ermittlung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag erfolgt im Rahmen einer Kalkulation. Die Kalkulation beinhaltet die Festlegung, welche Leistungen dem Tourismus mit welchem Anteil (%) zuzuordnen sind sowie die Höhe des Gemeindeanteils und des tatsächlich auf die Beitragspflichtigen umzulegenden Anteils. Die Kalkulation ist in ihrer Gesamtheit zu beschließen.
Aufgrund der Corona bedingten Umstände wird die der Einladung beigefügte Kalkulationstabelle in einem Punkt „tatsächlicher Umlegungsbetrag“ geändert.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, vom umlagefähigen Aufwand (32.420 €) tatsächlich nur 19.000 € umzulegen.. Damit wird die Kalkulation als Ganzes beschlossen. Sie ist der Original-Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig ja
TOP 2 Tourismusbeitrag; Beratung und Beschlussfassung über die Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag in der Ortsgemeinde Brodenbach für das Haushaltsjahr 2020
Brodenb/2020/031
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Der im Rahmen unter TOP 1 beschlossenen Kalkulation ermittelte Beitragssatz (5,5 %) für das Haushaltsjahr 2020 ist gemäß § 4 der Tourismusbeitragssatzung in der Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag in der Ortsgemeinde Brodenbach festzulegen.
Der Ortsgemeinderat Brodenbach beschließt die vorliegende Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag in der Ortsgemeinde Brodenbach für das Haushaltsjahr 2020. Der Beitragssatz beträgt 5,5 %. Die Satzung ist der Original-Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig ja
TOP 3 Tourismusbeitrag; Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Brodenbach vom 05.12.2018
Brodenb/2020/032
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Vertagt
TOP 4 Durchführung des § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz;
Annahme/Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Brodenb/2020/034
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Die Brodenbacher Strickfrauen haben 2.500 € gespendet.
Zweckbestimmung: Jugend- und Altenförderung
Der Ortsgemeinderat nimmt die Spende einstimmig an.
TOP 5 Bodenordnung für das Bebauungsplangebiet „Im Königreich II“:
Beratung und Beschlussfassung über die Anordnung der Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch
Brodenb/2020/033
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An der Beratung und Beschlussfassung nehmen wegen Ausschließungsgründen (§ 22 GemO) nicht teil: die Ratsmitglieder Uwe Bernardy, Erich Liesenfeld und Patrick Liesenfeld. Die Ausgeschlossenen begeben sich in den Zuhörerraum.
Seit dem 29.09.2016 betreibt die Ortsgemeinde Brodenbach das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Im Königreich II“. Städtebauliches Ziel ist die Erschließung eines „allgemeinen“ Wohngebietes im Anschluss an die Straßen „Am Moselhang“ und „Im Moorkamp“. Zugleich soll eine neue Anbindung an die B 49 geschaffen werden. Das gesamte Plangebiet ist ca. 5,6 ha groß. Die Planung sieht insgesamt 54 Bauplätze vor.
Im Bebauungsplanverfahren hat der Ortsgemeinderat zuletzt am 27.08.2020 dem Planentwurf zugestimmt und den Offenlagebeschluss gefasst.
Bereits während des Bebauungsplanverfahrens kann die Bodenordnung eingeleitet werden. Diesbezüglich fand am 17.08.2020 ein Informationsgespräch mit Vertretern des Vermessungs- und Katasteramtes über die gesetzliche Umlegung als Instrument zur bodenordnungsrechtlichen Umsetzung des Bebauungsplans statt.
Folgende Punkte wurden dabei festgehalten:
- Die Umlegungsmasse umfasst ca. 56.500 m².
- Betroffen sind ca. 150 Einwurfsflurstücke bei ca. 90 verschiedenen Eigentümern.
- Der Flächenabzug für den Gemeinbedarf liegt derzeit bei 40 %.
- Auch wenn eine Erschließung in Abschnitten vorgesehen ist, soll eine Umlegung für das gesamte Plangebiet erfolgen.
- Um die Zulässigkeit und Akzeptanz der Umlegungsbeteiligten zu erhöhen, sollte die Ortsgemeinde die Bereitschaft zeigen, vorab Flächen zu erwerben und Eigentümern eine Geldabfindung zu gewähren, wenn diese auf eine Landzuteilung verzichten.
Kosten der Umlegung:
Die Vermessungs- und Verfahrenskosten trägt die Ortsgemeinde Brodenbach. Diese Kosten sind nicht Bestandteil des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.
Das Vermessungs- und Katasteramt kommt bei einer groben Kostenschätzung auf 300.000,00 Euro. Für die Haushaltsplanung sollten in den Jahren 2021 bis 2023 je 100.000,00 Euro eingeplant werden.
Erforderlichkeit:
Vor Einleitung der Umlegung (durch den Umlegungsausschuss) ist zu prüfen, ob die Realisierung des Bebauungsplans erforderlich ist. Die Gemeinde hat darzulegen, dass eine derzeitige und zukünftige Wohnbauflächennachfrage in der Gemeinde vorhanden ist.
Beschluss:
Nach § 46 Baugesetzbuch wird die Umlegung zur bodenordnungsrechtlichen Umsetzung des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Im Königreich II“ angeordnet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung „Im Königreich II“.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
TOP 6 Bildung und Wahl eines Umlegungsausschusses
Brodenb/2020/035
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Zur Durchführung des Umlegungsverfahrens im Zusammenhang mit dem in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Im Königreich II“ ist die Bildung eines Umlegungsausschusses sowie die Wahl seiner Mitglieder erforderlich.
Der Umlegungsausschuss besteht aus der / dem Vorsitzenden sowie vier weiteren ehrenamtlichen Mitgliedern. Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu bestellen (§ 3 Absatz 1 Umlegungsausschussverordnung (UAVO)).
Die / der Vorsitzende sowie die / der stellvertretende Vorsitzende werden auf Vorschlag des zuständigen Vermessungs- und Katasteramtes nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Liegen für die ehrenamtlichen Mitglieder und die stellvertretenden ehrenamtlichen Mitglieder mehrere Wahlvorschläge vor, so werden diese nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt (§ 4 Absatz 2 UAVO).
Von den übrigen Mitgliedern muss eines in der Bewertung von Grundstücken erfahren sein und Kenntnisse des örtlichen Grundstücksmarktes besitzen. Ein weiteres Mitglied muss die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen. Mindestens zwei Mitglieder müssen zum Gemeinderat wählbar sein und sollen dem Gemeinderat angehören. Alle ehrenamtlichen Mitglieder sollen Bürger der Gemeinde sein (§ 3 Absatz 3 UAVO).
Ortsbürgermeister und Beigeordnete dürfen nicht Mitglied im Umlegungsausschuss werden (§ 3 Absatz 4 UAVO).
Der Ortsgemeinderat Brodenbach
- beschließt die Bildung eines Umlegungsausschusses gemäß § 46 Absatz 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 1 Absatz 1 UAVO.
Abstimmungsergebnis: einstimmig ja
- beschließt, die nachfolgende Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig ja
- wählt in den Umlegungsausschuss (gemeinsamer Wahlvorschlag):
Funktion |
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Vorsitzender |
Dr. Dierk Deußen |
Vermessungs- und Katasteramt |
Stellvertretender Vorsitzender |
Thomas Fischer |
Vermessungs- und Katasteramt |
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Mitglied |
Stellvertreter |
Erfahrung in der Grundstücksbewertung; Kenntnisse im Grundstücksmarkt |
Martin Frey |
Josef Frey |
Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst |
Jörg Meurer, Rechtsanwalt |
Martin Ditandy, Rechtsanwalt |
Ausschussmitglied |
Michael Hannes |
Martina Gruber |
Ausschussmitglied |
Andreas Griebel |
Michael Rosenbaum |
Wahlergebnis: einstimmig ja
Ortsbürgermeister Winter hat an der Wahl nicht teilgenommen (§ 36 Abs. 3 Nr. 1
- d) „Vergütung der Mitglieder mit Befähigung zum allgemeinen höheren Verwaltungsdienst“
Der Ortsgemeinderat beschließt, dass das Mitglied sowie das stellvertretende Mitglied mit Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst für ihre Tätigkeit eine Entschädigung nach den Bestimmungen der Landesverordnung über die Sitzungsvergütung der Beisitzer bei den Stadt- und Kreisrechtsausschüssen vom 19. September 1960 (GVBl. S. 237, BS 303-1-1) in der jeweils geltenden Fassung mit einem Zuschlag von 100 % erhalten. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus letztlich aus der Anzahl der durchgeführten Sitzungen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig ja
TOP 7 Mitteilungen und Anregungen
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- Eine Barspende in Höhe von 100 € wurde in einem unverschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift „Für Kriegsgräber“ in den Gemeindebriefkasten eingeworfen. Der Vorsitzende hat am 13.11.2020 den Betrag in die entsprechende Sammeldose am Kiosk eingeworfen.
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- Der Vorsitzende gibt die Termine für die Gemeinderatsitzungen im nächsten Jahr bekannt:
Donnerstag 04.02.2020
Donnerstag 22.04.2020
Mittwoch 07.07.2020
Mittwoch 29.09.2020
Mittwoch 01.12.2020
Die Sitzung wird um 20.10 Uhr geschlossen.
Die bewegende Kiste
Momentan hindern uns die Coronaregeln daran, unsere Bewegungsstunde anzubieten.
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Eine schöne Advents- und Weihnachtszeit wünschen euch die Bewegungsbegleiterinnen
Birgit Friederichs und Heike Klein